VON DER VERORDNUNG ZUR MANUFRAKTUR


Verordnung und Verrechnung:

Wir arbeiten eigenverantwortlich auf Anordnung eines (Fach-) Arztes, der Ihnen einen Verordnungsschein für Physiotherapie und/oder Heilmassage ausstellt. Die Behandlungen können nach dem Tarif der jeweiligen Kasse rückverrechnet werden.
Für die osteopathische Behandlung übernehmen bislang die Krankenkassen leider keine Kosten. Zusatzversicherungen aber teilweise schon. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Shiatsu wird bereits zum Teil von der KFL und LKUF rückerstattet.